Umsetzung der Armenier-Resolution
Berlin: (hib/AHE) Nach der „Umsetzung der Bundestagsresolution zum Völkermord an den Armeniern“ erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Großen Anfrage (19/8355). Die Abgeordneten werfen darin der Bundesregierung das Ausbleiben einer „unmissverständlichen Bezeichnung der Verbrechen des Osmanischen Reiches als Genozid“ vor. So seien Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der damalige Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) und der damalige Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) der Abstimmung zu einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/8613) ferngeblieben, in dem die Erinnerung an den Völkermord an den Armeniern im Mittelpunkt gestellt wurde.
Die AfD-Fraktion möchte nun unter anderem wissen, ob sich die Bundesregierung den Begriff des Völkermordes in diesem Zusammenhang zu eigen macht und sich hinter die Resolution stellt, „insbesondere hinter die Aufforderung, zur breiten öffentlichen Auseinandersetzung beizutragen sowie die türkische Seite zu ermutigen, sich mit der Vertreibung und Vernichtung der Armenier auseinanderzusetzen“. Gefragt wird auch, welche Ministerien und nachgeordneten Behörden mit welchem Aufwand und welchen Mitteln mit der Umsetzung der Armenier-Resolution befasst sind und welche Pläne für den kommenden 24. April bestehen, an dem jährlich des Beginns der Deportationen der armenischen Minderheit im Osmanischen Reich gedacht wird. Außerdem interessiert die Abgeordneten, wie die Bundesregierung einen Artikel des türkischen Strafgesetzbuches bewertet, nach dem Personen in der Türkei wegen „Beleidigung der türkischen Nation“ belangt werden könnten, die sich für die Anerkennung des Völkermords an den Armeniern einsetzen würden.