Ruhebezüge von Bundespräsidenten
Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Neuregelung der Ruhebezüge des Bundespräsidenten (19/5490) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. In der Vorlage führt die AfD-Fraktion aus, dass ein Bundespräsident a.D. derzeit eine lebenslange Alimentierung in Höhe von mehr als 220.000 Euro pro Jahr erhalte. Dabei sehe das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten bislang keine Regelungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder einer sonstigen Beschäftigung im Anschluss an das Ausscheiden aus dem Amt vor. Nach dem Willen der AfD-Abgeordneten sollen die Höhe des sogenannten Ehrensoldes gemäß der ursprünglichen Gesetzeslage aus dem Jahre 1953 auf die Hälfte der Dienstbezüge festgeschrieben und Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen künftig mit dem Ehrensold verrechnet werden.
Im Ausschuss hob die AfD-Fraktion hervor, dass es einen Konsens gebe, bei den Ruhebezügen eines Bundespräsidenten Änderungsbedarf zu sehen. Ein dauerhafter Bezug der vollen Amtsbezüge sei nicht angemessen. Die CDU/CSU-Fraktion argumentierte, es sei zwar richtig, dass man sich um die Ausgaben kümmern müsse. Ebenso müsse aber auch der Respekt vor dem Amt des Staatsoberhaupt gewahrt werden, wozu die AfD-Vorlage nichts sage. Die SPD-Fraktion verwies darauf, dass die AfD die erste Lesung des Gesetzentwurfes zu Attacken gegen den amtierenden Bundespräsidenten genutzt habe. Für eine Instrumentalisierung der Frage zu parteipolitischen Zwecken sei man aber nicht zu haben. Die FDP-Fraktion hielt der AfD vor, mit ihrem Vorstoß demokratische Institutionen lächerlich machen zu wollen. Auch die Fraktion Die Linke sah zwar Änderungsbedarf, betonte aber, dass es der AfD nur um eine Auseinandersetzung mit dem amtierenden Bundespräsidenten gehe. Ähnlich äußerte sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die eine sachliche Diskussion über die Frage des Ruhebezüge von Bundespräsidenten anmahnte.