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20.03.2019 Finanzen — Ausschuss — hib 297/2019

Zwei Anhörungen beschlossen

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch die Durchführung von zwei öffentlichen Anhörungen beschlossen. Bei der öffentlichen Anhörung am Montag, den 1. April, geht es um die Stromsteuer. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften (19/8037) eingebracht. Damit soll das Gesetz an EU-Beihilfevorschriften angepasst werden. Außerdem sollen die Sachverständigen zum Antrag der FDP-Fraktion (19/8268) „Stromsteuer senken - Bürger entlasten“ Stellung nehmen. Die Stromsteuer und soll nach Vorstellungen der FDP-Fraktion ab 2021 auf das europäische Mindestmaß abgesenkt werden. Die Finanzierung könne durch steigende Einnahmen aus dem Emissionshandel, insbesondere aufgrund einer Ausweitung des Handels auf die Sektoren Verkehr und Wärme, erfolgen. Nach Angaben der FDP-Fraktion ist Strom für private Haushalte in knapp 20 Jahren um 70 Prozent teurer geworden.

Eine zweite öffentliche Anhörung ist am Montag, den 8. April, vorgesehen. Grundlage ist der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen (19/8005), mit dem die Deckungsfähigkeit von deutschen Pfandbriefen auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union mit britischen Werten möglich bleiben soll. Das Vereinigte Königreich soll daher in den Kreis von Drittstaaten aufgenommen werden, in denen Deckungswerte möglich sind, um den Pfandbriefbanken weiterhin eine bessere Diversifizierung der Deckungsmasse zu ermöglichen. Zu diesen Drittländern gehören unter anderem Japan, Kanada, die Schweiz und die USA.

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