Grundsteuer-Gesetzentwurf kommt
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Reform der Grundsteuer angekündigt. Das Gesetzgebungsverfahren solle bis zum Ende dieses Jahres abgeschlossen sein, erklärte die Vertreterin der Bundesregierung in der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch. Bei einem Treffen mit den Finanzministern der Bundesländer sei man einen weiteren Schritt vorangekommen. Über die Frage, ob die Grundsteuer auch in Zukunft auf die Mieter umgelegt werden könne, sei es bei dem Treffen nicht gegangen. Diese Frage betreffe die Ressortzuständigkeit des Justizministeriums, erklärte die Regierungsvertreterin auf Fragen der FDP-Fraktion.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, es sei zu klären, ob es ein Abweichungsrecht für die Bundesländer geben könne. Außerdem will die CDU/CSU-Fraktion geklärt wissen, ob Vergünstigungen bei der Grundsteuer für zum Beispiel für den sozialen Wohnungsbau verfassungsrechtlich möglich seien.
Die SPD-Fraktion zeigte sich überzeugt, dass die Prüfung das Ergebnis haben werde, ein Abweichungsrecht könne es nicht geben. Die SPD-Fraktion drängte zur Eile. Gegenüber den Städten und Gemeinden, die auf die Grundsteuer angewiesen seien, so man zu einer Lösung verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 10. April 2018 die Bemessung der Grundsteuer auf Basis der Einheitswerte von 1964 (alte Bundesländer) und 1935 (neue Bundesländer) für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist bis Ende des Jahres 2019 eingeräumt, um eine Neuregelung zu treffen.
Die AfD-Fraktion bezeichnete ein Abweichungsrecht als Sonderregelung für Bayern. Es drohe ein Scheitern der gesamten Grundsteuerreform. Oder es werde „irgendetwas zurechtgezimmert“, das schließlich wieder vor dem Verfassungsgericht lande. Die AfD-Fraktion verlangte, die Grundsteuer abzuschaffen und den Kommunen einen Hebesatz bei der Einkommensteuer zu gewähren.
Die FDP-Fraktion verlangte weitere Diskussionen. Bedenken gegen eine komplizierte und aufwändige Regelung habe nicht nur Bayern geäußert. Auch andere Länder hätten Bedenken. Auf Fragen der FDP-Fraktion nach der Bezugsgröße für die zugesicherte Aufkommensneutralität der Grundsteuer erklärte die Regierung, Bezugsgröße sei das derzeitige Jahresaufkommen von 14 Milliarden Euro. Die CDU/CSU warnte in diesem Zusammenhang vor einem Grundsteuermodell mit „automatischen Steuererhöhungen“.
Die Linksfraktion sprach von „steuerpolitischem Separatismus aus Bayern“ und wollte wissen, wie niedrigere Grundsteuer-Messzahlen für den sozialen Wohnungsbau aussehen könnten und ob es höhere Messzahlen für unbebaute Grundstücke geben solle.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte wissen, welche Mieten zur Berechnung der Steuer herangezogen werden sollen. Die Fraktion fragte zudem nach dem Plan B, wenn keine Lösung gefunden werden könne. Die Bundesregierung empfahl, Detailfragen erst zu erörtern, wenn der Gesetzentwurf vorliege.