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20.03.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 299/2019

FDP fordert Rechtsrahmen für E-Scooter

Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion fordert die Schaffung eines praxisnahen und anwendungsfreundlichen Rechtsrahmens für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scooter und Hoverboards. In einem Antrag (19/8543), der am Freitag in erster Lesung durch den Bundestag beraten wird, verlangen die Liberalen, bei einem solchen Rechtsrahmen auf die Verpflichtung zu einer Lenk- oder Haltestange zu verzichten, da es bereits heute Modelle auf dem Markt gebe, an denen keine Lenk- oder Haltestange angebracht werden könne (beispielsweise Hoverboards). Sämtliche Elektrokleinstfahrzeuge ohne Haltestange würden mit Einführung einer solchen Regulierung illegal bleiben, was weder aus rechtlichen noch aus wirtschaftlichen Interessen zu unterstützen sei, schreibt die FDP-Fraktion.

Weiterhin wird angeregt, „unter Beachtung entsprechender Sicherheitsaspekte“ die Geschwindigkeit von Elektrokleinstfahrzeugen nicht pauschal auf maximal 20 km/h zu begrenzen. „So würden sie zu einem Verkehrshindernis werden, da selbst Fahrräder schneller fahren können und auch E-Fahrräder mit bis zu 25 km/h führerscheinfrei genutzt werden dürfen“, heißt es in der Vorlage. Differenzgeschwindigkeiten seien in der Praxis bereits heute vorhanden. Die Einführung einer klassenübergreifenden Geschwindigkeitsbegrenzung für die Elektrokleinstfahrzeuge sei daher nicht zielführend und würde nach Auffassung der Liberalen deren Attraktivität sowohl für Freizeitfahrer als auch für Berufspendler mindern.

Stattdessen spricht sich die FDP-Fraktion für eine spezifische Klassifizierung von Elektrokleinstfahrzeugen nach drei Gruppen aus (Freizeitklasse, Pendlerklasse und Sportlerklasse). Fahrzeuge, welche in die Freizeitklasse fallen, sollten ihrer Ansicht nach ähnlich wie die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Paragraf 24 geregelten Inline-Skates behandelt werden. Sie seien an keinerlei Versicherungspflicht gebunden und als „besondere Fortbewegungsmittel“ grundsätzlich mit Schrittgeschwindigkeit auf Gehwegen oder auch auf Fahrradwegen mit Zusatzzeichen zulässig. Hierbei sollte keine Altersbeschränkung aber eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 12km/h festgelegt werden, fordern die Abgeordneten.

Elektrokleinstfahrzeuge der Pendlerklasse sollen der Vorlage zufolge wie Fahrräder betrachtet werden und entsprechend auch keine zusätzliche Versicherung benötigen. Zur Sportlerklassen sollen aus Sicht der Abgeordneten Elektrokleinstfahrzeuge gehören, die eine hohe Motorleistung aufweisen, weshalb sie als Kraftfahrzeuge zu deklarieren seien und der Versicherungspflicht unterliegen sollen. Sie sollten einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 45km/h unterliegen, den Führerschein der Klasse AM voraussetzen und nur auf der Straße zulässig sein.

Wie die FDP-Fraktion zur Begründung ihrer Initiative schreibt, würden immer mehr Menschen auf alternative Mobilitätsstrukturen zurückgreifen. Nicht nur emissionslose Fortbewegungsmittel wie Fahrräder, Inliner und Roller gewännen zunehmend an Attraktivität - auch Elektrokleinstfahrzeuge fänden großen Anklang auf dem Markt, insbesondere als praktisches Vehikel für „die letzte Meile“.

In Deutschland bestehe jedoch im Bereich der Elektrokleinstfahrzeuge großer Nachholbedarf, urteilen die Abgeordneten. Während in Paris und Brüssel E-Scooter die Bürgersteige säumten, seien Elektrokleinstfahrzeuge auf deutschen Straßen immer noch nicht zulässig. Dies schmälere sowohl den herstellerseitigen Anreiz, neue und innovative Fahrzeuge zu produzieren, als auch die kundenseitige Attraktivität, für die letzte Meile beispielsweise einen E-Scooter oder ein Hoverboard zu nutzen. Nichtsdestotrotz würden sie aber aufgrund ihrer Praktikabilität und Handlichkeit derzeit schon illegal genutzt, „sodass sie unversichert und vorschriftenlos den Straßenverkehr gefährden“, warnt die Fraktion.

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