Zertifizierung für Umweltkonferenz
Berlin: (hib/LBR) Eine alternative und nachhaltige Stromerzeugung sei wegen des notwendigen Volumens, der Effizienz und des knappen Planungs- und Vorbereitungszeitrahmens „nicht realisierbar“ gewesen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8422) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8026). Darin hatte sich die Fraktion erkundigt, warum bei den Klimakonferenzen COP23 in Bonn und COP24 im polnischen Kattowitz auf Zeltstädte, die mit Heizlüftern beheizt wurden zurückgegriffen wurde, und wie viele Dieselaggregate mit welchem Verbrauch dort eingesetzt wurden. Aus dem Netz der Bundesstadt Bonn sei es „aus technischen Gründen“ nicht möglich gewesen, „eine ausreichende Strommenge in die gewünschten Bereiche zu liefern“, schreibt die Bundesregierung weiter. Für die COP24 in Kattowitz lägen keine Informationen vor, da diese von der polnischen Regierung ausgerichtet wurde. In Bonn sei jedoch erstmals ein vollständiges Umwelt-Managementsystem implementiert worden, das von einem externen Umweltgutachter überprüft wurde. Als erste Weltklimakonferenz sei die COP23 „offiziell als umweltfreundlich zertifiziert“ worden, heißt es in der Antwort weiter.