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20.03.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 301/2019

Schutz aller Menschen und Gruppen

Berlin: (hib/STO) Alle in Deutschland lebenden Menschen und Gruppen müssen nach Ansicht der Bundesregierung „im Einklang mit und nach geltendem Recht vor Gewalt, Herabwürdigung und Benachteiligung geschützt werden“. Es sei Aufgabe der dafür zuständigen staatlichen Stellen, „diesen Schutz und diese Sicherheit zu gewährleisten“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8302) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8009).

Islamfeindliche Bestrebungen, die sich „gegen die Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz [GG]), das Diskriminierungsverbot (Artikel 3 GG) und die Religionsfreiheit (Artikel 4 GG) richten und die Geltung dieser Prinzipien für Muslime durch politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen außer Kraft setzen beziehungsweise beseitigen wollen“, seien als extremistisch zu beurteilen, führt die Bundesregierung weiter aus. Sie unterlägen daher dem gesetzlichen Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass Muslime in Deutschland ihre Religion in der Regel im Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausübten. Auslegungen und Personenzusammenschlüsse, die sich unter Berufung auf den Islam gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, würden im Kapitel „Islamismus/islamistischer Terrorismus“ des aktuellen Verfassungsschutzbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz aufgeführt.

Wie aus der Vorlage ferner hervorgeht, ist im Phänomenbereich des Ausländerextremismus „ in Teilen des türkischen Rechtsextremismus gelegentlich auch Christenfeindlichkeit festzustellen“. Dies gehe in die Beurteilung des extremistischen Charakters der türkisch-rechtsextremistischen „Ülkücü“-Bewegung mit ein.

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