Verbraucherschutz in der EU
Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung soll sich in den Verhandlungen auf europäischer Ebene dafür einsetzen, den kollektiven Rechtsschutz zu stärken und Transparenz bei den Internetplattformen zu schaffen. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/8563) zu den Vorschlägen für Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (KOM(2018)184 endg.; Ratsdok. 7877/18) und zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften (KOM(2018)185 endg.; Ratsdok. 7876/18). Im Einzelnen soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, ihre dem Antrag zufolge „bremsende Haltung“ aufzugeben und die Vorschläge der EU-Kommission hinsichtlich einer weitergehenden Verbandsklage zu unterstützen. Den Verhandlungsergebnissen zum bislang unzureichenden Richtlinienentwurf zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften dürfe die Bundesregierung nur zustimmen, wenn die Transparenzpflichten von Verkaufsplattformen gegenüber dem Richtlinienentwurf der EU-Kommission erweitert wurden.