Einflussnahme auf BAföG-Gesetzentwurf
Berlin: (hib/ROL) Die Mitglieder des Bundestages wissen nach Einschätzung der Linken wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des Entwurfs eines SechsundzwanzigstenGesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes(26. BAföGÄndG), (Bundesratsdrucksache 55/19), die gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen konkrete Regelungsvorschläge beruhen. Der Deutsche Bundestag hat jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme beziehungsweise positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen. Das schreibt die Linke in ihrer Kleinen Anfrage (19/8368).
Die Linke möchte gerne wissen, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG) bei der Bundesregierung eingegangen sind und nach welchen Kriterien Umfang und Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) durch das federführende Bundesministerium bestimmt wurden und welche dieser externen Dritten bei dem Gesetzentwurf in der Verbändeanhörung beteiligt wurden.