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21.03.2019 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 312/2019

Marokkaner warnten viermal vor Amri

Berlin: (hib/WID) Der marokkanische Inlandsgeheimdienst DGST hat im Herbst 2016 in einem Zeitraum von vier Wochen viermal auf verdächtige Aktivitäten des späteren Breitscheidplatz-Attentäters Anis Amri hingewiesen. Dies berichtete der zuständige Verbindungsbeamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in Rabat am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“). Der heute 47-jährige Robin O'Debie vertritt seine Behörde seit Anfang 2015 in Marokko und Mauretanien. Zuvor war er kurzzeitig im Libanon, in Tunesien und Algerien tätig gewesen. Die Mitteilungen über Amri seien zeitgleich auch dem Residenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Rabat zugeleitet worden, sagte der Zeuge.

Der erste Hinweis sei am 20. September, der letzte am 17. Oktober 2016 eingegangen. Die Marokkaner hätten von Amri als von einem „Islamonauten“ gesprochen, was in ihrer Terminologie die Bezeichnung für einen Islamfanatiker sei, der durch Aktivitäten im Internet auffällig werde. Die mitgelieferten Bilder Amris seien erkennbar dessen Facebook-Profil entnommen worden. Ihrerseits habe sich die marokkanische Seite nach Telefonnummern und Kontaktpersonen Amris in Deutschland erkundigt. Die Abteilung Staatsschutz beim BKA habe auf diese Fragen hin allerdings nur bestätigen können, dass ihr die Person Amri bekannt sei.

O'Debie rühmte die Zusammenarbeit mit den marokkanischen Sicherheitsbehörden als „sehr gut“, sogar „herausragend“ und vertrauensvoll. Fragen würden in kürzestmöglicher Frist beantwortet, wobei die Marokkaner „immer sehr werthaltige Informationen“ lieferten. Auch über Amri seien sie zum Teil recht genau unterrichtet gewesen. So hätten sie gewusst, dass der gebürtige Tunesier vor seiner Einreise nach Deutschland vier Jahre lang in Italien im Gefängnis gesessen hatte.

Die Mitteilung, dass Amri in nächster Zeit in Deutschland möglicherweise irgendetwas im Schilde führen könnte, sei allerdings wohl nicht konkret genug gewesen, um im BKA gleich alle Alarmglocken schrillen zu lassen. Im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) der deutschen Sicherheitsbehörden kamen die Warnungen aus Marokko am 2. November 2016 zur Sprache. Verabredet wurde, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Plausibilität der Hinweise überprüfen sollte. Dies geschah zunächst durch eine Anfrage bei einem US-Nachrichtendienst, die freilich unbeantwortet blieb.

Auf seinem Schreibtisch seien im Laufe des Jahres 2016 rund 110 „operative Vorgänge“ gelandet, von denen etwa 30 im Zusammenhang mit Hinweisen auf radikalislamische Aktivitäten gestanden hätten, berichtete der Zeuge. Unter diesen seien die vier Mitteilungen der DGST zum Fall Amri in keiner Weise „außergewöhnlich“ gewesen. Etwa zwei bis drei Tage nach Eingang der letzten beiden Hinweise am 17. Oktober habe er seine marokkanischen Ansprechpartner zu einer Unterredung aufgesucht, in der es unter anderem um die Frage gegangen sei, woher sie ihre Informationen über Amri hatten. In der Regel sei es so gewesen, dass die marokkanischen Dienste auf der Suche nach Islamisten das Internet, insbesondere Facebook, „detailliert“ ausgewertet hätten.

Seine eigene Rolle in Rabat beschrieb O'Debie als die eines „Briefboten“ beim Informationsaustausch deutscher und marokkanischer Sicherheitsbehörden. Er habe in gut vier Jahren rund 500 „operative“ und 250 „Grundsatzvorgänge“ bearbeitet. Diese beträfen die deutsche Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe für die marokkanische Polizei, mit der er ebenfalls befasst sei.