21 Milliarden Euro Flüchtlingskosten
Berlin: (hib/HLE) Die maximale Höhe der Entnahme aus der Flüchtlingsrücklage ist auf den Betrag der jeweiligen flüchtlingsbezogenen Belastungen im Bundeshaushalt des jeweiligen Haushaltsjahres begrenzt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8342) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7988) mit, die nach dem Umgang mit dem Überschuss des Haushalts 2018 und der Flüchtlingsrücklage gefragt hatte. Die flüchtlingsbezogenen Gesamtbelastungen des Bundes im Jahr 2019 belaufen sich voraussichtlich auf eine Größenordnung von rund 21 Milliarden Euro, heißt es in der Antwort weiter, in der die Bundesregierung auch feststellt, es liege im Fall der Flüchtlingsrücklage weder ein Schattenhaushalt vor noch würden die Grundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit verletzt. Von 2020 bis 2023 sollen der Rücklage zusammen 17,3 Milliarden Euro entnommen werden, beginnend mit 6,3 Milliarden Euro im nächsten Jahr.