Rechenschaftsberichte übrige Parteien
Berlin: (hib/PK) Die Rechenschaftsberichte der nicht im Bundestag vertretenen Parteien, die Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung haben, liegen nun für das Kalenderjahr 2017 als Unterrichtung (19/8223) des Bundestagspräsidenten vor. Die Zusammenstellung beinhaltet die Vermögensbilanz einschließlich der an die Parteien geflossenen Spenden.
Anspruch auf die staatliche Teilfinanzierung haben laut Parteiengesetz diejenigen Parteien, die bei der zurückliegenden Europawahl oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent der Stimmen oder bei Landtagswahlen mindestens ein Prozent der Stimmen erreicht haben.
Die in der Unterrichtung (2. Teil, Band I) aufgeführten Parteien sind: Freie Wähler, Tierschutzpartei, Die Partei, Piraten, NPD, ÖDP, Familie, BP, SSW, BVB/Freie Wähler, Graue und Tierschutzallianz.
Der Rechenschaftsbericht der ebenfalls anspruchsberechtigten Partei Liberal-Konservative Reformer (LKR) wird den Angaben zufolge sobald wie möglich als Band II des 2. Teils veröffentlicht.
Als Unterrichtung veröffentlicht wurden zugleich der Rechenschaftsbericht der Tierschutzpartei und der Familien-Partei Deutschlands für das Jahr 2016 (19/8222) sowie der Rechenschaftsbericht der Familien-Partei für das Jahr 2015 (19/8221).