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25.03.2019 Tourismus — Antrag — hib 318/2019

Grüne: Reisekunden besser absichern

Berlin: (hib/wid) Die Grünen im Bundestag sehen die Gefahr, dass Pauschalreisende nach einer Insolvenz ihres Veranstalters zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. In einem Antrag (19/8565) fordern sie die Bundesregierung daher auf, die nationale Gesetzgebung zur EU-Pauschalreiserichtlinie entsprechend nachzubessern. Sie müsse sicherstellen, dass Kunden ihre Auslagen in vollem Umfang erstattet bekommen, wenn ein Reiseveranstalter pleitegeht. Dies sei auch die Intention der EU-Richtlinie, der der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung in nationales Recht indes nur unzureichend nachgekommen sei.

Nach Maßgabe der 2015 novellierten Richtlinie müssen sich Reiseveranstalter für den Fall der eigenen Zahlungsunfähigkeit versichern, um ihren Kunden den im Voraus gezahlten Preis zu erstatten oder Leistungen wie die Rückbeförderung vom Urlaubsort zu erbringen. Bei der Umsetzung in nationales Recht legte der Bundestag eine Haftungshöchstgrenze von 110 Millionen Euro fest. Dies sei entgegen den Warnungen des Bundesrates sowie zahlreicher Experten geschehen und auch angesichts des Wachstums auf dem Pauschalreisemarkt völlig unzureichend, bemängeln die Antragsteller.

Sie verweisen auf stark zunehmende Risiken, denen die Reisebranche derzeit ausgesetzt sei. Die Sicherheitslage in den Urlaubsregionen Nordafrikas und des Nahen Ostens, die Gefahr internationaler Handelskonflikte, vor allem aber auch der Brexit stellten die Unternehmen vor ein erhöhtes Insolvenzrisiko. So drohe auf dem britischen Reisemarkt ein erheblicher Abschwung. Wegen des Wirrwarrs um den Brexit seien schon jetzt die Buchungen spürbar rückläufig.

Die Antragsteller weisen zudem darauf hin, dass seit der Jahrtausendwende zwischen 2001 und 2015 das Volumen auf dem deutschen Pauschalreisemarkt um rund 45 Prozentz gewachsen sei, von 18,9 auf 27,4 Milliarden Euro. Dieses Marktvolumen sei mit der Summe von 110 Millionen Euro mittlerweile völlig unterversichert. Expertenschätzungen zufolge müsse der Haftungshöchstbetrag etwa sieben Prozent des Umsatzes der versicherten Unternehmen entsprechen. Die Antragsteller schlagen daher eine Obergrenze von mindestens 300 Millionen Euro vor und fordern für den Fall, dass diese Summe nicht ausreicht, die Bundesregierung auf, auch andere Systeme der Kundengeldabsicherung zu prüfen.

Sie möchten überdies die Insolvenzversicherungspflicht auf Fluggesellschaften ausdehnen. Derzeit seien im Pleitefall nur jene Kunden geschützt, deren Flug Teil einer Pauschalreise sei. Direktbucher gingen leer aus.

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