Lage in Schutzgebieten im Kongobecken
Berlin: (hib/JOH) Eine von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gemeinsam geplante Studie soll nach Angaben der Bundesregierung die menschenrechtlichen Herausforderungen beim Schutzgebietsmanagement im fragilen Kontext des Kongobeckens erfassen und zugleich Handlungsempfehlungen für die Verankerung von menschenrechtlichen Standards in der Konzeption und Umsetzung künftiger Projekte erarbeiten. Das schreibt sie in einer Antwort (19/8418) auf eine Kleine Anfrage (19/8018) der Fraktion Die Linke.
Mit der Durchführung sei ein Team internationaler Fachgutachter von den Durchführungsorganisationen beauftragt worden. Vorgesehen seien neben einer Dokumentenanalyse auch Interviews mit Projektmitarbeitenden, Partnerinstitutionen und Vertretern der lokalen Gemeinschaften. Auch Vor-Ort-Besuche in ausgewählten Schutzgebieten seien vorgesehen.
Die Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Kongobecken seien darauf ausgerichtet, Mitspracherechte und die Teilhabe der lokalen und indigenen Bevölkerung zu verbessern, einen Ausgleich zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen zu schaffen und wirtschaftliche Aktivitäten im Umfeld der Schutzgebiete zu fördern, führt die Bundesregierung weiter aus. Die staatliche Entwicklungszusammenarbeit beobachte die Menschenrechtssituation sehr genau, nehme Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen „sehr ernst“ und geht diesen umfassend nach.