Vergütung beruflicher Betreuer
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vorgelegt (19/8694). Ausgehend vom Koalitionsvertrag ist darin eine Erhöhung der Vergütung um 17 Prozent in einem modernisierten System von Fallpauschalen vorgesehen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen solle eine rechtstechnisch einfach und schnell umsetzbare, Qualitätsaspekte berücksichtigende und angemessene Anpassung der seit mehr als 13 Jahren unveränderten Vergütung beruflicher Betreuer erfolgen, die insbesondere auch geeignet ist, eine existenzsichernde Finanzierung der Betreuungsvereine sicherzustellen, heißt es im Entwurf. Daneben solle der zur Differenzierung der Vergütung verwendete Begriff „Heim“ durch zeitgemäße Begriffe ersetzt und so an die Vielfalt der Wohnformen für Menschen mit Unterstützungsbedarf angepasst werden. Ebenfalls erhöht werden sollen die Vergütungssätze für Berufsvormünder. Die bislang geltenden Sätze waren durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf der Grundlage einer Untersuchung aus dem Jahr 2003 bestimmt worden.