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02.04.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 354/2019

Datenerfassung bei automatisierten Autos

Berlin: (hib/HAU) Welche Prüfstellen oder Institutionen die Datenverarbeitung von Autos mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion überprüfen, möchte die Fraktion Die Linke von der Bundesregierung erfahren. In einer Kleinen Anfrage (19/8525) schreiben die Abgeordneten, Kraftfahrzeuge mit hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion würden nicht nur juristische Haftungsfragen aufwerfen, sondern stellten auch einen Aspekt in der Verkehrssicherheit dar. Die momentane Gesetzeslage in Deutschland sehe vor, dass die Daten solcher Fahrzeuge an Dritte weitergeleitet werden können, um sie zum Zwecke der Unfallforschung zu nutzen.

Fahrzeughersteller, so heißt es weiter, hätten ein natürliches Interesse daran, die im Fahrzeug erhobenen Daten primär auswerten zu können. Der vorrangige Zugang zu diesen Daten schütze das Unternehmen vor möglichen Imageverlusten, wenn ein Fahrzeug in einen Unfall gerät. Gleichzeitig ermöglichten es die gespeicherten Daten, die Fahrzeugtechnik und Datenverarbeitung zu verbessern. „Dennoch dürfen die internen Vorgänge einer hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktion nicht intransparent ablaufen“, betonen die Abgeordneten. Technische Prüfgesellschaften wie der TÜV Rheinland und die DEKRA forderten daher Einblick in die Fahrzeugtechnik und Datenverarbeitung, um gegebenenfalls Sicherheitsmängel in der Fahrzeugtechnik feststellen zu können. Dazu seien jedoch geeignete Schnittstellen, Daten und Rahmenbedingungen notwendig, heißt es in der Vorlage.

Die Linksfraktion will vor diesem Hintergrund wissen, wie die oben erfragten Prüfstellen oder Institutionen die Datenverarbeitung von Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion überprüfen. Gefragt wird auch, welche technischen Voraussetzungen notwendig sind, damit „autorisierte Dritte“ auf die Datenverarbeitung von Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion zugreifen können.

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