+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

03.04.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 357/2019

Zum IS ausgereiste Personen

Berlin: (hib/STO) Aus Deutschland zum sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) ausgereiste Personen, die sich noch in Syrien, dem Irak oder anderen Staaten befinden, sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/8739) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8155). Wie die Bundesregierung darin darlegt, liegen derzeit Informationen zu mehr als 1.050 deutschen Islamisten beziehungsweise Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien beziehungsweise Irak gereist sind. Etwa die Hälfte der ausgereisten Personen befinde sich aktuell noch im Ausland.

Auf Grund der unübersichtlichen Lage vor Ort - vor allem in Syrien - sei häufig nicht gesichert bekannt, „wo sich die ausgereisten Personen aufhalten und ob sie sich dem sogenannten ,Islamischen Staat' oder anderen islamistischen Organisationen, Vereinigungen und Zusammenschlüssen gegebenenfalls auch zum Kampf gegen den ,Islamischen Staat' angeschlossen haben“, schreibt die Bundesregierung weiter. Es sei jedoch davon auszugehen, dass „in Anbetracht der besonderen Ausstrahlungs- und der Anziehungskraft des ,Islamischen Staates' sich viele der ausgereisten Personen im sogenannten ,Kalifat' niederließen“.

Mehr als die Hälfte der ausgereisten Personen besitzen den Angaben zufolge die deutsche Staatsangehörigkeit. Zur Frage, wie viele der Ausgereisten sich in Gefängnissen in Syrien, im Irak oder welchen anderen Staaten befinden, führt die Bundesregierung aus, dass sich nach ihrer Kenntnis mit Stand vom 15. März 2019 im Irak elf Personen in Haft befinden und in Syrien 61 Personen in Haft oder haftähnlichem Gewahrsam. Darüber hinaus befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Griechenland eine und in der Türkei drei Personen in Haft, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

Danach liegen der Bundesregierung ferner „Erkenntnisse zu mindestens 59 Kindern mit mutmaßlich deutscher Staatsangehörigkeit vor, die sich in Syrien befinden“. Im Irak hat die Bundesregierung den Angaben zufolge mit Stand vom 15. März 2019 Kenntnis von drei Kindern von mutmaßlichen IS-Anhängern mit deutscher Staatsangehörigkeit oder deutschem Aufenthaltstitel.

Marginalspalte