Flüchtlinge mit Behinderungen
Berlin: (hib/STO) „Situation von Geflüchteten mit Behinderungen im Asylverfahren“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8745). Wie die Fraktion darin ausführt, gehören Flüchtlinge mit Behinderungen gemäß der EU-Aufnahmerichtlinie vom Juni 2013 zur Gruppe der besonders Schutzbedürftigen. Diese Personen müssten während des Asylverfahrens ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht und versorgt sowie entsprechend der EU-Verfahrensrichtlinie vom Juni 2013 in Bezug auf das Asylverfahren mit besonderen Verfahrensgarantien ausgestattet werden.
Wissen will die Fraktion, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um die Anforderungen bezüglich besonderer Schutzbedürftigkeit und einhergehender Verfahrensgarantien gemäß Artikel 29 der Asylverfahrensrichtlinie umzusetzen. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, wie häufig seit Inkrafttreten der EU-Asylverfahrensrichtlinie und der EU-Asylaufnahmerichtlinie besondere Verfahrensgarantien wegen Behinderung zugesprochen wurden.