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04.04.2019 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antrag — hib 368/2019

Output in der Forschung stimulieren

Berlin: (hib/ROL) Mit dem Pakt für Forschung und Innovation (PFI) verfolgen Bund und Länder seit 2006 das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems durch eine bessere Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale zu stärken. In der aktuell laufenden dritten Phase von 2016 bis 2020 fließen durch den PFI zusätzliche 3,9 Milliarden Euro in Forschung und Innovation. Derzeit wird über die Fortsetzung des PFI ab dem Jahr 2021 verhandelt. Das schreibt die FDP in ihrem Antrag (19/8957).

Die Forschungsgelder gehen an die vier außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AuF), also an die Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), die Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) und die Leibniz-Gemeinschaft (WGL), sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Darin enthalten sind auch die im Pakt vereinbarten jährlichen dreiprozentigen Aufwüchse für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen und die DFG. Laut FDP stellt sich jedoch die Frage, ob diese stetig steigenden Mittel immer sinnvoll allokiert werden. Es entstehe der Eindruck, dass die außeruniversitären Forschungseinrichtungen angesichts der dynamisch wachsenden Mittel mit ihren eigenen Planungsprozessen nicht hinterherkommen.

Nach Ansicht der FDP biete sich die Chance, nicht nur die Mittel festzulegen, die in den Pakt hineinfließen sollen, sondern auch deutlich genauer als bisher üblich in den Blick zu nehmen, was die hier investierten Mittel erbringen sollen, nämlich Ergebnisse, Nutzen und Wirkung. Im Rahmen der Verhandlungen bei der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz werde bereits überlegt, auch angesichts steigender gesellschaftlicher Erwartungen an die Wissenschaft eine größere Verbindlichkeit der Paktziele und ihrer organisationsspezifischen Konkretisierungen zu erreichen. Hier gilt es nach Auffassung der FDP, die richtige Balance zwischen dem wissenschaftspolitischen Gestaltungsanspruch von Bund und Ländern einerseits und der notwendigen Gestaltungsfreiheit der Wissenschaftsorganisationen andererseits zu finden. Im Rahmen des Paktes für Forschung und Innovation hätten sich außeruniversitären Forschungseinrichtungen und die Deutsche Forschungsgemeinschaft dazu verpflichtet, das Wissenschaftssystem dynamisch zu entwickeln, die Vernetzung im Wissenschaftsbereich zu fördern, internationale und europäische Zusammenarbeit zu vertiefen, den Austausch der Wissenschaft mit Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Der Bundesrechnungshof habe festgestellt, dass nach wie vor der Bedarf bestehe, „die Wirkungszusammenhänge zwischen den jährlich steigenden Zuwendungsmitteln, den flexibilisierten Rahmenbedingungen und der Erreichung der Paktziele für Parlament und Öffentlichkeit bewertbar darzustellen. Hierzu wäre es unter anderem notwendig, die zu erreichenden Ziele zu konkretisieren und die zur Bewertung der Zielerreichung verwendeten Maßstäbe zu verdeutlichen.“

Die FDP fordert die Bundesregierung auf, in der kommenden Phase des PFI ab 2021 Ergebnisse (Output), Nutzen (Out-come) und Wirkung (Impact) als Maßstäbe bei der Finanzierung der vier außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit einzubeziehen und dazu einen Indikatorenkatalog und dazugehörige Verfahren zu entwickeln, nach denen sich die Ergebnisse, der Nutzen und die Wirkung von Forschungsarbeiten der außeruniversitären Forschungseinrichtungen messen lassen. Dazu gehöre auch die Frage, welche Indikatoren in welchen zeitlichen Abständen gemessen und überprüft werden. Die Indikatoren sollen dabei unterschiedliche Bereiche abdecken, wie Forschung, Infrastruktur, Gesellschaft sowie die Position im internationalen Vergleich. Sie sollen sowohl die Institute als Ganzes als auch die Leistungen der Forscher in den Blick nehmen.

Auf der Basis des Indikatorenkatalogs sollen Zielmarken mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen vereinbart werden. Zukünftig sollen in einem ersten Schritt bis zu 15 Prozent der Bundesmittel, die im Rahmen des Paktes für Forschung und Innovation an die außeruniversitären Forschungseinrichtungen gehen, an den jeweiligen Nachweis der Zielerreichung gebunden werden. Wird der Nachweis nicht ausreichend erbracht, sollen die freiwerdenden Mittel in einem wettbewerblichen Verfahren an die anderen außeruniversitären Forschungseinrichtung gegeben werden, die bei ihrer Zielerreichung erfolgreicher waren. Die Modalitäten dafür gilt es im Zusammenhang mit der Entwicklung von Indikatorenkatalog und Zielvereinbarungssystem zu klären.

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