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09.04.2019 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 388/2019

Identitätsfeststellung bei Asylsuchenden

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylgesetzes (19/8857) vorgelegt, der auf eine Erweiterung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen zur Sicherung der Identität von Asylsuchenden abzielt. Danach sollen die Ausländerbehörden, die Polizeien der Länder und die Bundespolizei nicht nur Fingerabdrücke, sondern auch Abdrücke der Handflächen abnehmen dürfen. Darüber hinaus soll es nach dem Willen der Fraktion künftig im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung erlaubt sein, „Aufnahmen von Lichtbildern einschließlich Bildaufzeichnungen zu machen und die Feststellung äußerer körperlicher Merkmale sowie Messungen vorzunehmen“. Ferner sollen der Vorlage zufolge künftig die Beamten der Bundespolizei einen Ausländer, der bei ihnen um Asyl nachgesucht hat, unverzüglich einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen können.

Zur Begründung verweist die Fraktion darauf, dass laut Asylgesetz zur Identitätssicherung eines Asylsuchenden allein Lichtbilder und die Abdrücke aller zehn Finger aufgenommen werden dürften. Das sei jedoch zur sicheren Identitätsfeststellung nicht ausreichend. Ferner sei die Bundespolizei „mangels rechtlicher Grundlage im Asylgesetz“ auf Amtshilfe angewiesen, wenn ein Ausländer bei ihr um Asyl nachgesucht hat, da dem Gesetz zufolge ausschließlich die Ausländerbehörde und die Polizei den Betreffenden erkennungsdienstlich zu behandeln hätten. Dies sei vom Personal- und Verwaltungsaufwand „unnötig umständlich, zumal die Bundespolizei sowieso in dem Moment mit fachkundigen Beamten vor Ort ist“.

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