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10.04.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 392/2019

Zustand der Autobahnen und Straßen

Berlin: (hib/HAU) Über den Zustand der Fahrbahnen auf Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8800) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8397). Die Regierung bezieht sich dabei auf die seit Anfang der 1990er Jahre durchgeführte Zustandserfassung und -bewertung (ZEB). Dabei werden in festgelegten Intervallen von vier Jahren im Wechsel Bundesautobahnen oder Bundesstraßen mit schnell fahrenden Messfahrzeugen erfasst und Eigenschaften der Fahrbahnoberfläche ermittelt.

Im Zuge einer anschließenden Wertesynthese werden laut Regierung die Zustandswerte miteinander insbesondere zu einem Gebrauchswert und einem Substanzwert verknüpft. Der Gebrauchswert setzt sich aus der Griffigkeit sowie aus den Längs- und Querebenheitsmerkmalen zusammen und beschreibt vor allem die Fahrsicherheit und den Fahrkomfort. In den Substanzwert fließen neben den Längs- und Querebenheitsmerkmalen auch die Substanzmerkmale (Oberfläche) ein. Er spiegelt den Zustand einer Straßenoberfläche wider.

In Bezug auf den Gebrauchswert, der vor allem die Fahrsicherheit und den Fahrkomfort widerspiegelt, befinden sich 11,7 Prozent der Autobahnen und 5,7 Prozent der Bundesstraßen in einem sehr guten Zustand. Bei 82,6 Prozent der Autobahnen und 79,1 Prozent der Bundesstraßen besteht den Angaben zufolge kein besonderer Handlungsbedarf. 4,8 Prozent der Autobahnen und 12,7 Prozent der Bundesstraßen bedürfen einer intensiven Beobachtung und gegebenenfalls einer Planung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gebrauchstauglichkeit. 0,8 Prozent der Autobahnen und 2,5 Prozent der Bundesstraßen haben einen Gebrauchswert erreicht, bei dem die Einleitung von verkehrsbeschränkenden oder baulichen Maßnahmen zeitnah zu prüfen ist.

Mit Blick auf den Substanzwert, der den baulichen Zustand der Straße wiedergibt, sind 17,9 Prozent der Autobahnen und 11,1 Prozent der Bundesstraßen in einem sehr guten Zustand. Für 65 Prozent der Autobahnen und 57,7 Prozent der Bundesstraßen besteht kein besonderer Handlungsbedarf. Bei insgesamt 6,5 Prozent aller Streckenabschnitte auf Bundesautobahnen und 13,4 Prozent der Bundesstraßen gibt der Zustand Anlass zur intensiven Beobachtung der Strecken und gegebenenfalls zur Planung von Maßnahmen zur Zustandsverbesserung. Bei 10,6 Prozent der Streckenabschnitte der Autobahnen und 17,7 Prozent der Bundesstraßen ist die Durchführung von verkehrsbeschränkenden oder baulichen Maßnahmen zu prüfen, wobei im Vorfeld immer eine Schadensbegutachtung erfolgen sollte, heißt es in der Vorlage.