Aufhebung der Maut-Vergabe „rechtmäßig“
Berlin: (hib/HAU) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vertritt die Auffassung, „dass die Aufhebung des Vergabeverfahrens Lkw-Maut rechtmäßig ist und die Bieter deshalb keinen Anspruch auf Entschädigung haben“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/8794(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8289(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.