Sozialschutz für Arbeitnehmer
Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einem Gesetzentwurf (19/8460) der Bundesregierung zu einer Empfehlung des Rates für einen besseren Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige zugestimmt.
Der Vorschlag soll vor allem dem Grundsatz 12 der Europäischen Säule sozialer Rechte dienen, wonach alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Art und Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses, aber auch Selbständige das Recht auf angemessenen Sozialschutz haben. Die Ratsempfehlung ist rechtlich nicht bindend und begründet keine neue sozialpolitische Kompetenz auf europäischer Ebene. Für Deutschland ergibt sich daraus keine Handlungsverpflichtung. Der Gesetzentwurf schafft die Grundlage dafür, dass der deutsche Vertreter im Rat dem Vorschlag des Rates zustimmen darf.