Anträge zu ausländischen Investitionen
Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat sich am Mittwoch mit der Außenwirtschaftsverordnung beschäftigt. Die Abgeordneten empfahlen, die Aufhebung der Außenwirtschaftsverordnung (19/7139) nicht zu verlangen. Zugleich lehnten die Abgeordneten drei Oppositionsanträge ab, bei denen es um die Attraktivität des Standorts Deutschland für ausländisches Kapital geht.
Ziel einer Neuregelung in der Verordnung ist eine intensivere Prüfung beim Erwerb von Beteiligungen an sicherheitsrelevanten Unternehmen. Wie es in der von der Bundesregierung vorgelegten zwölften Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung heißt, werden Investitionen künftig bereits bei einem beabsichtigten Erwerb von zehn Prozent der Stimmrechte geprüft. Bisher sind es 25 Prozent. Die Neuregelung gilt für den Erwerb von Anteilen an bestimmten verteidigungsrelevanten Unternehmen sowie an Unternehmen im Bereich bestimmter ziviler sicherheitsrelevanter Infrastrukturen. Nur die FDP-Fraktion sprach sich für eine Aufhebung aus.
Die FDP-Abgeordneten plädieren in ihren Anträgen (19/8953, 19/4216) vielmehr dafür, die Verschärfungen zurückzunehmen. Deutschland entziehe sich dem Wettbewerb, ohne damit wirksame Schritte gegen unfairen Wettbewerb aus dem Ausland einzuleiten, heißt es zur Begründung. Im zweiten Antrag fordert die FDP bei ausländischen Direktinvestitionen eine Meldepflicht analog dem Wertpapierhandelsgesetz, und zwar ab einem unmittelbaren oder mittelbaren Stimmrechtsanteil von zehn Prozent. Beide Anträge fanden lediglich die Zustimmung der FDP-Fraktion.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für einen Schutz von Schlüsseltechnologien und strategischer Infrastruktur aus. Sie fordern in ihrem Antrag (19/5565) eine europäische Industriestrategie. Dem folgten die Fraktionen Linke und Grüne, die AfD enthielt sich, der Rest stimmte mit Nein.