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10.04.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 401/2019

Schleusensperrung in Kiel-Holtenau

Berlin: (hib/HAU) „Für die Bauwerksinspektion und die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten müssen die Schleusenkammern in Kiel-Holtenau im Jahr 2019 abwechselnd gesperrt werden, so dass zeitweise nur jeweils eine Schleusenkammer zur Verfügung stehen wird.“ Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8802) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8438). Zur termingerechten Erledigung der Maßnahme sei ein optimierter Bauablaufplan erstellt worden, heißt es in der Antwort weiter. Um Belastungsspitzen zu beherrschen, werde - wie bei der letzten Sperrung im Jahr 2017 - eine Zulaufsteuerung für die Schifffahrt eingerichtet. Darüber hinaus werde beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau eine Rufbereitschaft eingerichtet, um auch außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten bei Betriebsstörungen oder Havarien kurzfristig reagieren zu können, schreibt die Regierung.

Ein Drei-Schicht-System ist der Antwort zufolge bei den Arbeiten nicht vorgesehen, da aus Sicherheitsgründen während der Dunkelheit nicht gearbeitet werden könne. Das Wochenende hingegen diene als Zeitpuffer, „um während der Woche nicht planmäßig fertiggestellte Arbeiten erledigen zu können“.

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