Aufhebung von Wahlrechtsausschlüssen
Berlin: (hib/STO) Menschen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist, sowie wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter sollen nach dem Willen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion ab Jahresmitte nicht mehr von Bundestags- oder Europawahlen ausgeschlossen werden. Die beiden Koalitionsfraktionen haben dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze“ (19/9228) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
In der Vorlage verweisen CDU/CSU und SPD darauf, dass das Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 29. Januar 2019 (Az. 2 BvC 62/14) die genannten Wahlrechtsausschlüsse für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat. Der Gesetzentwurf, mit dem diese Ausschlüsse im Bundes- und im Europawahlgesetz beendet werden sollen, soll am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Mit ihm sollen zugleich die „Grenzen zulässiger Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts“ bestimmt und die Strafbarkeit der Wahlfälschung bei zulässiger Assistenz im Strafgesetzbuch klargestellt werden.