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11.04.2019 Haushalt — Antrag — hib 407/2019

AfD thematisiert Target-Besicherung

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion fordert eine umfassende Besicherung von Target-Forderungen. Damit sollen insbesondere die sich aus den Target-Forderungen der Bundesbank ergebenden Risiken abgesichert werden. Ein Ausfall oder Teilausfall würde für die Bundesbank „ gemäß ihrer Beteiligung an der EZB einen Vermögensschaden bis hin zu einer möglichen Insolvenz beziehungsweise einer bilanziellen Überschuldungssituation bedeuten“, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/9232), der am Donnerstag beraten werden soll. Dies würde „dann Einnahmeausfälle oder Nachschusspflichten für den Bundeshaushalt nach sich ziehen“, führt die Fraktion weiter aus. Das Ausfallrisiko der Target-Forderungen bestehe nicht nur im „Extremfall des Austritts eines oder mehrerer Staaten aus der Eurozone“. Vielmehr greife dieses Risiko bereits, „wenn die Aktiva einer nationalen Zentralbank mit Targetverbindlichkeiten notleidend werden und gleichzeitig der Hauptrefinanzierungssatz im Eurosystem größer null ist“.

Konkret fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der Verhandlungen zur Neuregelung der Statuten des Europäisches Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (EZB) für eine Reform des Targetsystems einzusetzen. Sie soll sich demnach dafür engagieren, „dass das Targetsystem derart ausgestaltet wird, dass nationale Zentralbanken mit Targetverbindlichkeiten werthaltige marktfähige Sicherheiten unter Berücksichtigung der Sicherheitsabschläge (Haircuts) des Sicherheitsrahmens des Eurosystems zunächst auf die EZB übertragen und die EZB dieses Sicherheit wiederum anteilig auf die nationalen Zentralbanken mit Targetforderungen überträgt“. Für die Besicherung sind laut Antrag „Vermögensgegenstände inklusive Gold und Goldforderungen in absteigender Bonität zu verwenden“. Hat eine Zentralbank keine ausreichenden Vermögensgegenstände, um die Verbindlichkeiten im Target-System zu besichern, „so sind bis zum vollen Ausgleich aller Targetsalden Sicherheiten aus den Refinanzierunsgeschäften der Geschäftsbanken im Pfandpoolverfahren zunächst auf die EZB und anschließend auf die nationalen Zentralbanken mit Targetforderungen zu übertragen“.

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