Sicherheitsanforderungen bei 5G-Netzen
Berlin: (hib/STO) Sicherheitsanforderungen beim Aufbau sogenannter 5G-Netze sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/9041) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8593). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen verpflichtet, technische Schutzmaßnahmen nach Paragraf 109 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) umzusetzen. Hierzu habe die Bundesnetzagentur in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erste Eckpunkte erstellt und am 7. März 2019 veröffentlicht. Diese sähen eine Überprüfung von kritischen Kernkomponenten von beim BSI anerkannten Prüfstellen und eine Zertifizierung durch das BSI vor.
Details zur Ausgestaltung seien in der Bearbeitung, schreibt die Bundesregierung weiter. Im Zuge des Aufbaus von 5G-Netzen sei auch geplant, „im Rahmen der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes den Paragrafen 109 zu überarbeiten und um zusätzliche verbindliche Sicherheitsanforderungen zu ergänzen“.