+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

15.04.2019 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 419/2019

Ausnahme für BEV-Liegenschaften

Berlin: (hib/SCR) Zum Bundeseisenbahnvermögen (BEV) gehörende Genossenschaftswohnungen sollen nach Auslaufen der Erbpachtverträge vorrangig den betroffenen Genossenschaften zum Kauf oder zur Pacht angeboten werden. Eine Abgabe soll dabei unter Verkehrswert möglich sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (19/9343) vor. Die entsprechende Regelung soll im Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz normiert werden.

Zur Begründung führt die Fraktion aus, dass nach dem Auslaufen der Erbpachtverträge eine Veräußerung zur Marktpreisen möglich wäre. Damit eine verbilligte Übertragung an die Genossenschaften möglich ist, „damit sie ihre Wohnungen weiterhin zu sozial verträglichen Mietpreisen anbieten können“, sei eine gesetzliche Regelung notwendig, heißt es in dem Entwurf mit Verweis auf eine Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Mit der Regelung soll demnach eine Ausnahme im Sinne des Paragrafen 63 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) geschaffen werden. Eine in der BHO vorgesehene Ausnahme über einen Haushaltsvermerk lehnt die Fraktion als „nicht zielführend“ ab. Ein solcher Vermerk müsste jährlich erneuert werden und könne „dem Anliegen der Planungssicherheit nicht gerecht werden“.

Marginalspalte