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15.04.2019 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 422/2019

Unterstützung von „genderDynamiken“

Berlin: (hib/ROL) Das Verbundvorhaben der Technischen Universität Berlin und der Freien Universität Berlin „genderDynamiken. Fallstudien zur Verschränkung von Fachkulturen und Forschungsorganisationen am Beispiel der Physik (genderDynamiken)“ wurde von 2012 bis 2015 im Rahmen der Förderrichtlinie „Frauen an die Spitze“ wurden mit gut einer Million Euro gefördert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8878) auf die Kleine Anfrage der AfD (19/8381). Die AfD hatte gefragt, aufgrund welcher Überlegungen die Bundesregierung zu dem Entschluss gekommen ist, das Projekt „genderDynamiken“ zu fördern.

Die Kriterien, die bei der Auswahl des geförderten Projekts zugrunde gelegt wurden, würden sich aus der Förderrichtlinie „Frauen an die Spitze“ ergeben, wie dem Innovationsgehalt des Konzepts, der fachlichen Qualität der Skizze, der Wirtschaftlichkeit des Konzepts sowie der zu erwartenden Nachhaltigkeit und Verstetigung. Über die Förderfähigkeit des Vorhabens „genderDynamiken“ habe das zuständige Fachreferat im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Regelungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) entschieden. Die Bundesregierung habe die Förderlinie „Frauen an die Spitze“ initiiert und in ihrem Rahmen die Förderung des Verbundvorhabens „genderDynamiken“ ermöglicht, um mit einer zukunftsorientierten Förderpolitik Voraussetzungen zu schaffen, die es ermöglichen, dass Frauen in Wissenschaft und Forschung in allen Bereichen und auf allen Ebenen, vor allem in Führungspositionen, gleichberechtigt vertreten sind. Die Erfüllung der Förderkriterien sei Voraussetzung für eine Förderung gewesen. Die Ergebnisse des Vorhabens seien entsprechend der in der Vorhabenbeschreibung des Antrags dargestellten Vorgehensweise und den dort enthaltenen Arbeits- und Verwertungsplänen in eigener Verantwortung der Zuwendungsempfänger publiziert worden. Befunde, die die von den Projektverantwortlichen im Ergebnis ihrer Untersuchungen festgestellten spezifischen Belastungsszenarien speziell für Frauen stützen, würden sich auch in den beiden bisher von der Bundesregierung veröffentlichten Gleichstellungsberichten (17/6240) vom 16. Juni 2011 sowie Bundestagsdrucksache (18/12840) vom 21. Juni 2017) finden.

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