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16.04.2019 Inneres und Heimat — Antrag — hib 425/2019

Aufnahme afghanischer Ortskräfte

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „ein Gruppenverfahren für die großzügige Aufnahme afghanischer Ortskräfte“ einführen, die für deutsche Institutionen arbeiten oder gearbeitet haben. In einem Antrag (19/9274) fordert die Fraktion die Bundesregierung zudem auf, den Familienangehörigen der visumsberechtigten Ortskräfte ebenfalls ein Visum für die Einreise nach Deutschland auszustellen. Ferner soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge die aktuellen und ehemaligen Ortskräfte „aktiv auf die Aufnahmemöglichkeit in Deutschland“ hinweisen und sie über die rechtlichen Voraussetzungen aufklären. Auch wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, „einen Beschwerdemechanismus zu schaffen für abgelehnte Gefährdungsanzeigen und Aufnahmeersuchen“.

In der Begründung schreiben die Abgeordneten, dass die Bundesregierung in der Verantwortung stehe, den Zugang für afghanische Ortskräfte nach Deutschland zu erleichtern. Das Aufnahmeverfahren müsse transparent und unbürokratisch werden und auf der Annahme basieren, „dass die Ortskraft durch ihre Arbeit für deutsche Behörden und Organisationen generell in Afghanistan gefährdet ist“.

Wie die Fraktion weiter ausführt, entfiele bei einem solchen Gruppenverfahren „der bisher vorausgesetzte Nachweis einer konkreten individuellen Bedrohung, der eine unzumutbare Hürde darstellt“. Werde dieser Weg nicht geschaffen, würden die Betroffenen „weiterhin dazu gezwungen, auf höchst unsicheren und oft lebensgefährlichen Wegen vor den Taliban zu fliehen“. In diesem Fall sei für den Asylantrag der Ortskräfte aufgrund der Dublin-Verordnung in der Regel ein anderer europäischer Mitgliedstaat verantwortlich. Dort könnten die Ortskräfte die konkrete Schutzverantwortung Deutschlands nicht geltend machen, die sich aus der Tätigkeit für deutsche Institutionen wie zum Beispiel der Bundeswehr ergebe. Deutschland werde „durch diesen Umstand seiner Verantwortung innerhalb Europas nicht gerecht“.

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