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16.04.2019 Inneres und Heimat — Antrag — hib 425/2019

Kommunale Flüchtlingsaufnahme

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, die „regionale und kommunale Flüchtlingsaufnahme“ zu stärken. In einem Antrag (19/9275) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „Städte und Kommunen, die ihre Bereitschaft zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten zusätzlich zum existierenden Verteilungsschlüssel erklärt haben, in diesem Anliegen zu unterstützen“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes in eine „Benehmensregelung“ ändern, „so dass die Länder nicht mehr das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums einholen müssen, um humanitäre Aufnahmeprogramme auf den Weg zu bringen“. Ferner soll sich die Bundesregierung laut Vorlage auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, „dass ein kommunaler Integrationsfonds zur Unterstützung von europäischen Kommunen und Regionen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten eingerichtet wird“.

In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass fast 50 Städte und Gemeinden in Deutschland „ihr kommunales Selbstbestimmungsrecht im Sinne des Flüchtlingsschutzes nutzen“ wollten und sich dazu bereit erklärten, aus Seenot gerettete Menschen aufzunehmen. Derzeit hindere Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes die Länder jedoch an einer eigenständigen Durchführung humanitärer Aufnahmeprogramme, da hierzu immer das Einvernehmen mit dem Bundesinnenminister erforderlich sei.

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