Erkenntnisse bei Förderentscheidungen
Berlin: (hib/STO) Um eine Heranziehung von Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden bei Förderentscheidungen von Bundesministerien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/9152) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion bündnis 90/Die Grünen (19/8154). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist sie „verpflichtet, beim Einsatz staatlicher Mittel nach Maßgabe der Rechtsordnung zu verhindern, dass hierdurch extremistische Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, begünstigt werden“. Aus dieser Verpflichtung heraus habe das Bundesinnenministerium (BMI) bereits in der 14. Legislaturperiode allen Ressorts angeboten, „im Rahmen ihrer in eigener Zuständigkeit zu treffenden Förderentscheidungen auch vorhandene Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden beizuziehen“.
Ob und welchem Umfang die Ressorts von dem Angebot des BMI Gebrauch machen, entscheiden sie eigenständig anhand der Gegebenheiten des Einzelfalls, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Danach haben von dem Angebot „das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gebrauch gemacht.