Schadensregulierung in US-Militärbasen
Berlin: (hib/HLE) Wer für Schäden am Eigentum ortsansässiger Beschäftigter der US-Streitkräfte haftet, wenn diese Schäden durch Dienst- und Militärfahrzeuge der US-Armee in US-Militärbasen in der Bundesrepublik Deutschland verursacht worden sind, will die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/9201) erfahren. Hintergrund ist nach den Angaben der Fraktion in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage, dass die US-Streitkräfte eine Regulierung unter Berufung auf das Nato-Truppenstatut verweigern. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verweigere aber inzwischen nach jahrzehntelanger anderer Praxis ebenfalls die Schadensregulierung. Die Linksfraktion hält diese Praxis für höchst problematisch.