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17.04.2019 Auswärtiges — Antwort — hib 435/2019

Rückgabe von NS-Raubkunst

Berlin: (hib/AHE) Ein abschließendes Ergebnis der regierungsinternen Prüfung eines Gesetzesvorhabens zur „erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von abhanden gekommenem Kulturgut“ steht noch aus. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/9151) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8470), die sich nach dem Fall eines während der NS-Besatzung Italiens von einem Wehrmachtssoldaten entwendeten Gemäldes „Vaso di Fiori“ des niederländischen Malers Jan van Huysum erkundigt hatte. Laut Fragestellern wollte der damaligen Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) 2015 mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von abhanden gekommenem Kulturgut“ die Rückgabe von böswillig erworbenem Kulturgut auch nach einer 30-jährigen Frist ermöglichen. Der Entwurf sei jedoch aufgrund von Bedenken des Kanzleramtes sowie des Bundesministeriums der Finanzen blockiert worden, schreiben die Abgeordneten.

Laut Antwort der Bundesregierung werden in die Überlegungen zum Entwurf eines solchen Gesetzes unter anderem rückwirkende gesetzliche Änderungen des Zivilrechts im Bereich des Verjährungsrechts und des Rechts der Ersitzung einbezogen. Darüber hinaus wirke die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hin, dass private kulturgutbewahrende Einrichtungen und Privatpersonen NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter zurückgeben. Im konkreten Fall des Gemäldes „Vaso di Fiori“ obliege eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts nicht der Bundesregierung. Nach dem von den Fragestellern dargestellten Sachverhalt seien jedoch „keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass das Gemälde 'Vaso di Fiori' NS-verfolgungsbedingt entzogen worden sein könnte. Nach dem dargestellten Sachverhalt wurde das Gemälde 'entwendet'. Demnach wäre der Wehrmachtssoldat nicht Eigentümer geworden und hätte demnach auch kein Eigentum an dem Gemälde vererben können.“

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