Alkopop-Steuer ohne Mehraufkommen
Berlin: (hib/HLE) Es gibt kein Netto-Mehraufkommen aus der sogenannten Alkopopsteuer, das zur Finanzierung von Maßnahmen zur Suchtprävention der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verwendet werden könnte. Das Netto-Mehraufkommen ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Aufkommen der Alkopopsteuer und den Mindereinnahmen bei der Branntweinsteuer, die sich durch die Einführung der Alkopopsteuer ergeben, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9134) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8538). Da kein Netto-Mehraufkommen durch die Alkopopsteuer realisiert werde, seien auch keine Mittel im Haushaltsplan vorgesehen, und eine Weiterleitung an die Bundeszentrale erfolge daher nicht. Nach Angaben der Bundesregierung betrug das Aufkommen aus der Alkopopsteuer im vergangenen Jahr rund 2,5 Millionen Euro. Im Jahr 2005 hatte es noch bei rund 9,6 Millionen Euro gelegen.