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17.04.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 437/2019

Überprüfung der Mobilfunknetzabdeckung

Berlin: (hib/HAU) Bei allen drei Mobilfunknetzbetreibern (Telekom, Vodafone und Telefonica) wurden nach Angaben der Bundesregierung im Rahmen von Überprüfungen durch die Bundesnetzagentur „in unterschiedlichem Umfang Abweichungen der Versorgungskarten zur tatsächlichen Versorgung in den Referenzgebieten festgestellt“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/8883) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8239) hervor.

Gebiete, die von den Betreibern als versorgt im Sinne der Versorgungsauflage ausgewiesen worden seien, seien unter- oder nicht versorgt gewesen, heißt es in der Antwort. Im geringeren Umfang sei dies auch in umgekehrter Variante gemessen worden.

Nach Aussagen der Netzbetreiber könnten die Gründe für die Abweichungen vielfältig sein, heißt es in der Vorlage. So könnten die topographischen Gegebenheiten vor Ort nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Möglich sei auch ein temporärer Ausfall einer Basisstation oder es seien bereits Basisstationen mit berücksichtigt worden, deren Betrieb sich zeitlich verzögert habe. Die Mobilfunknetzbetreiber, so schreibt die Regierung, seien aufgefordert worden, die festgestellten Abweichungen zu analysieren und optimierte Versorgungskarten vorzulegen. Hierzu seien den Mobilfunknetzbetreibern die Daten der Messungen vollumfänglich übermittelt worden.

Weiter heißt es in der Antwort, bei zwei Mobilfunknetzbetreibern seien die Versorgungskarten, trotz der von der Bundesnetzagentur festgestellten Abweichungen, zum Nachweis der Versorgungsauflage geeignet. Bei einem Mobilfunknetzbetreiber seien „weitere Anpassungen der Prädiktion der Versorgungskarten erforderlich“. Um welche Mobilfunknetzbetreiber es sich jeweils handelt, geht aus der Antwort nicht hervor.

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