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18.04.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 443/2019

Verwendung von Unterfahrschutzsystemen

Berlin: (hib/HAU) Die Verwendung von Unterfahrschutzsystemen kann aus Sicht der Bundesregierung einen wirkungsvollen Beitrag zur Vermeidung schwerer Unfallfolgen für Motorradfahrer durch Vermeidung eines Anpralls an Schutzplankenpfosten und das Durchrutschen unter den Schutzplanken hindurch leisten. Das geht aus der Antwort (19/8896) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8441) hervor. In der Antwort heißt es weiter, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) empfehle daher, insbesondere auf Strecken mit überdurchschnittlich hohen Motorradverkehrsstärken und/oder auffälligem Unfallgeschehen von Motorrädern sowie in Abhängigkeit von der Unfallcharakteristik einen Einsatz dieser Systeme. Die Bundesregierung gebe durch Richtlinien dazu die einheitlichen Randbedingungen vor. Hilfestellung zur Identifizierung und Beseitigung von kritischen Bereichen leiste das im Jahr 2007 veröffentlichte „Merkblatt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Motorradstrecken“ (MVMot).

Die Bundesregierung fördert der Antwort zufolge gezielt und kontinuierlich die Weiterentwicklung dieser Vorgaben. Auch mehrere vom BMVI initiierte Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hätten das Ziel, Schutzeinrichtungen beispielsweise durch eine verbesserte Konstruktion des Unterfahrschutzes und die Untersuchung des Gefährdungspotenzials für Motorradfahrer durch scharfkantige Konstruktionsteile motorradfreundlicher zu gestalten.

Bei der Installation von Unterfahrschutzsystemen sei aber zu berücksichtigen, dass sich durch die Montage eines Unterzugs nachteilige Auswirkungen auf das Anprallverhalten insbesondere von Pkw ergeben können. „Die Anbringung eines Unterfahrschutzes sollte daher immer in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen und erst nach Abwägung aller Randbedingungen erfolgen“, schreibt die Regierung. Eine generelle Ausrüstung von Schutzeinrichtungen mit einem Unterfahrschutz ist daher auch aus Gründen der Verkehrssicherheit ihrer Ansicht nach „nicht sinnvoll“.

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