Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion will wissen, welche konkreten Anhaltspunkte einer Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt nach Einschätzung der Bundesregierung entgegenstehen und welche für eine Ratifikation des Fakultativprotokolls sprechen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/9199) unter anderem danach, ob die Bundesregierung plant, die Ratifikation des Fakultativprotokolls mit einem Vorbehalt zu versehen oder vorbehaltlos zu übernehmen.
Der Fraktion zufolge kennt der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) keine unmittelbaren Beschwerdemöglichkeiten. Das Fakultativprotokoll würde es laut Vorlage ermöglichen, „dass Einzelpersonen oder Personengruppen - auch im Namen anderer - Beschwerden beim zuständigen Fachausschuss der Vereinten Nationen einlegen, wenn sie sich in einem der wsk-Rechte verletzt sehen und den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben“.