+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

18.04.2019 Auswärtiges — Unterrichtung — hib 449/2019

Tätigkeit des Europarats im Jahr 2018

Berlin: (hib/AHE) Russland hat auch 2018 seine seit Mitte 2017 ausgesetzten Beitragszahlungen zum Haushalt des Europarats verweigert. Wie die Bundesregierung in ihrem „Bericht über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018“ (19/9444) mitteilt, wurde dies weiterhin mit dem Entzug des Stimmrechts und weiterer Rechte der russischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung 2014 und 2015 begründet, mit der die Versammlung auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim 2014 reagiert hatte. Die Wiederaufnahme der Beitragsleistungen knüpfe Russland an die „vollständige und bedingungslose Wiederherstellung der Rechte der russischen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung“. Wie in den beiden Vorjahren habe Russland 2018 keine Delegation angemeldet. Die Legitimität von Wahlen der Versammlung, an denen die russische Delegation nicht teilnimmt, stelle Russland in Frage. „Zugleich bekräftigte es, dass die Zusammenarbeit mit dem Europarat fortgesetzt und den Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nachgekommen werden soll.“

Ein weiteres Thema im Europarat waren im Berichtszeitraum laut Bundesregierung Korruptionsvorwürfe gegen Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung im Zusammenhang mit mutmaßlichen Zuwendungen aus Aserbaidschan („Kaviardiplomatie“), zu denen bei der Frühjahrssitzung 2018 der Bericht einer unabhängigen Untersuchungskommission angenommen worden sei. Zentrale Empfehlungen seien die Überarbeitung der Verfahrensregeln und des „code of conduct“, verschärfte Richtlinien für Wahlbeobachtung und höhere Transparenz bei der Wahl von Ausschussvorsitzenden. Die Mitgliedstaaten seien aufgefordert worden, die Versammlung über die eingeleiteten Schritte zu unterrichten. Die Bundesregierung habe den Bericht vorgelegt.

Marginalspalte