Rüstungsexporte in den Irak
Berlin: (hib/AHE) In den Jahren 2017 und 2018 sind keine Kriegswaffen nach Irak ausgeführt worden, das umfasst auch die Region Kurdistan-Irak. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/9351) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8153). Die Angaben für das Jahr 2018 seien vorläufig und könnten sich durch Korrekturen noch verändern. In der Antwort listet die Bundesregierung des Weiteren die Einzelgenehmigungen für die Lieferung sonstige Rüstungsgüter an die irakische Regierung und an die Regierung der Region Kurdistan-Irak auf, darunter befinden sich zum Beispiel Flugkörperabwehrsysteme und geschützte Geländewagen.