Beschleunigung von Hafenplanungen
Berlin: (hib/mwo) Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Hafenplanungen (Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz) vorgelegt (19/9511). Durch eine Ergänzung des Paragrafen 48 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) soll eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren für die Errichtung, die Erweiterung oder die Änderung von Häfen, die für Wasserfahrzeuge mit mehr als 1.350 Tonnen Tragfähigkeit zugänglich sind, eingeführt werden. Dies werde in der Mehrzahl der Verfahren zu einem deutlichen Zeitgewinn führen. Die bestehende erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nach Paragraf 50 Absatz 1 Nummer 6 VwGO bleibe unberührt.
Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass die gerichtliche Überprüfung von Zulassungsentscheidungen für große Infrastrukturprojekte die Gerichte angesichts der Komplexität und des Umfangs der Verfahren vor besondere Herausforderungen stelle, die sich auch auf die Verfahrensdauer auswirkten. Daher seien für die gerichtliche Überprüfung von Zulassungsentscheidungen zum Beispiel für Großkraftwerke, Energieleitungen, Eisenbahnen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Flughäfen und Verkehrslandeplätze die Oberverwaltungsgerichte oder das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig. Demgegenüber sehe die Verwaltungsgerichtsordnung bislang für den Bau beziehungsweise Ausbau von Häfen keine besondere Eingangszuständigkeit vor.