Arbeitslosengeld-Bezug von Grenzgängern
Berlin: (hib/STO) Um „Arbeitslosengeld-I-Bezug von Grenzgängern“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/9327(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8722(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Bundesregierung darin schreibt, erhalten Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und im Ausland beschäftigt waren, nach derzeitigem Stand deutsches Arbeitslosengeld. Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit (BA) erscheinen diese Personen in der Statistik der BA als Arbeitslosengeld-Empfänger mit Wohnort in Deutschland, heißt es in der Vorlage weiter.