Regierung informiert über Beraterverträge
Berlin: (hib/HAU) „Jede Rechnung der Berater wird gemäß den Vorschriften des Haushaltsrechts vor Anweisung der Zahlung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft.“ Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8888) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8084). Die Abgeordneten hatten nachgefragt, aus welchem Grund das Bundesverkehrsministerium, „obwohl es in den letzten fünf Jahren Millionen Euro an externe Berater vergab“, seit 2013 keine internen Wirtschaftsprüfungen durchführt.
Auf die Frage, ob die Bundesregierung plant, den Verkehrsausschuss des Bundestages über ausgeschriebene Beratungs- und Unterstützungsleistungen und erfolgte Vergaben entsprechender Leistungen des Bundesverkehrsministeriums und seiner nachgeordneten Behörden zu informieren, heißt es in der Antwort: „Die Bundesregierung informiert jährlich den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über alle Beraterverträge mit einem Volumen oberhalb 50.000 Euro. Eine darüber hinausgehende Information weiterer Ausschüsse ist nicht vorgesehen.“