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24.04.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 462/2019

Weiterentwicklung des Prümer Vertrags

Berlin: (hib/STO) Um die Weiterentwicklung des Vertrags von Prüm geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/9407) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8730). Wie die Fraktion darin schrieb, regeln die beteiligten Regierungen im Prümer Vertrag „die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der als illegal eingestuften Migration“.

In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, dass der Rat der Europäischen Union mit Schlussfolgerungen vom 16. April 2018 die unterhalb der Ratsarbeitsgruppe Datenschutz und Informationsaustausch bestehenden Expertengruppen aufgefordert habe, „die Prüm-bezogenen Arbeitsabläufe zu bewerten, unter anderem um den Austausch von Zusatzinformationen unter gebührender Berücksichtigung anderer EU-Rechtsvorschriften zu beschleunigen und gegebenenfalls im Hinblick auf mögliche neue biometrische Technologien, zum Beispiel Gesichtserkennungssysteme, zu bewerten“. Zudem sei die Europäische Kommission gebeten worden, eine Überarbeitung der Ratsbeschlüsse nach vollständiger Umsetzung durch alle Mitgliedstaaten zu prüfen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat die EU-Kommission das Beratungsunternehmen Deloitte mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie beauftragt, in deren Rahmen auch Workshops auf Expertenebene mit EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Experten aus einigen EU-Mitgliedstaaten wollten „die mögliche Weiterentwicklung von Prüm parallel im Rahmen von sogenannten Fokusgruppen beraten“.

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