Gesetz zu Weltpostverein-Verträgen
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/9490) vorgelegt, mit dem Verträge des Weltpostvereins für Deutschland in Kraft gesetzt werden sollen. Es gehe dabei um Verträge, die beim Weltpostkongress in Istanbul 2016 überarbeitet und neu beschlossen worden seien, erklärt die Bundesregierung. Das Gesetz regelt vor allem den Zugang zu den weltweiten Postmärkten.
Der Bundesrat habe keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu den Verträgen vom 5. Oktober 2004, 12. August 2008, 11. Oktober 2012 und 6. Oktober 2016 des Weltpostvereins, heißt es weiter. Die Kosten würden aus dem Bundeshaushalt getragen.