Neuregelung von Unternehmenssanktionen
Berlin: (hib/mwo) Das Bundesjustizministerium erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Neuregelung des Rechts der Unternehmenssanktionen und der Regelung von Internal Investigations. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9443) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8814). Die Fragesteller hatten bemängelt, dass es trotz seit langem vorliegender konkreter Vorschläge aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik noch immer keinen Gesetzentwurf gebe und dies mit der Funktion von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) im Europawahlkampf in Zusammenhang gebracht. Die Erstellung des Gesetzentwurfs, heißt es in der Antwort, falle als nicht abgeschlossener Vorgang im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung in den parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Bundesregierung. In der Antwort werden die externen Gesprächspartner des Justizministeriums sowie die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs genannt. Unter anderem soll das Sanktionsinstrumentarium erweitert werden und die Höhe der Geldsanktion sich künftig an der Wirtschaftskraft des Unternehmens orientieren.