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29.04.2019 Finanzen — Ausschuss — hib 473/2019

Anhörung zur Schwarzarbeitsbekämpfung

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (19/8691) eine öffentliche Anhörung durchführen, die am Montag, den 6. Mai, von 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses stattfinden wird. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen kann, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern in Zukunft auch die Fälle prüfen soll, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen oder vorgetäuscht werden. Der Prüfungsauftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll auch auf Anhaltspunkte für unberechtigten Bezug von Kindergeld ausgedehnt werden.

Als Sachverständige sind geladen: Professor Gerhard Bosch (Universität Duisburg-Essen), Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, Karsten Bunk (Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit), Bundesverband mittelständische Wirtschaft - Unternehmerverband Deutschlands (BVMW), Deutsche Steuer-Gewerkschaft, Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Deutscher Gewerkschaftsbund, Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung, Colette Hercher (Präsidentin der Generalzolldirektion), KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, Daniela Lesmeister (Innenministerium Nordrhein-Westfalen) sowie Professor Hermann Plagemann (Deutscher Anwaltverein).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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