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29.04.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 474/2019

Entfristung des Integrationsgesetzes

Berlin: (hib/STO) Um die „Entfristung des Integrationsgesetzes aus dem Jahr 2016“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/9537) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8815). Darin verwies die Fraktion darauf, dass die in dem Gesetz enthaltene Einführung einer Wohnsitzregelung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte bis zum 5. August 2019 befristet worden sei. Wissen wollte sie unter anderem, ob die Bundesregierung plant, „die Ankündigung des Koalitionsvertrages umzusetzen, die Wohnsitzregelung vor der Entfristung des Integrationsgesetzes zu evaluieren“.

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, sieht der vom Bundeskabinett im Februar 2019 angenommene Gesetzentwurf zur Entfristung des Integrationsgesetzes vor, dass das Bundesinnenministerium unter Beteiligung anderer betroffener Ressorts innerhalb von drei Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes die Wirksamkeit der Wohnsitzregelung evaluieren wird. Zugleich weist die Bundesregierung darauf hin, „dass der Koalitionsvertrag nicht die Aussage enthält, dass die Wohnsitzregelung ,vor der Entfristung des Integrationsgesetzes' evaluiert wird“.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass das Bundesinnenministerium den Ländern am 23. Juli 2018 einen ausführlichen Fragebogen zur Wohnsitzregelung übermittelt habe. Am 22. August 2018 habe zu diesem Thema zudem eine Bund-Länder-Besprechung im Bundesinnenministerium unter Beteiligung der Länder, der kommunalen Spitzenverbände sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales stattgefunden. Wie es in der Antwort weiter heißt, haben sich eine „überwältigende Mehrheit der Länder und alle kommunalen Spitzenverbände für die Entfristung der Wohnsitzregelung“ ausgesprochen.

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