Deutsch-polnisches Prüfungs-Abkommen
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Vertragsgesetzes zur Deutsch-Polnischen Vereinbarung über Umweltprüfungen (19/9509) vorgelegt. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ratifizierung der bilateralen Vereinbarung schaffen. Mit dem Abkommen regeln die beiden Staaten die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie strategischen Umweltprüfungen. Das vorliegende Abkommen aktualisiert eine frühere Vereinbarung von 2006.